Schulfremdenprüfung und Begabtenprüfung

Neben den üblichen Schulabschlüssen bietet der zweite Bildungsweg auch Quereinsteigern und bereits Qualifizierten eine Reihe von Möglichkeiten, mit denen sich eine Weiterbildung erfolgreich durchführen und bewältigen lässt. Manchmal ist es nicht nötig, noch einmal ausführlich die Schulbank zu drücken, doch in jedem Fall erfordert der zweite Bildungsweg eine hohe persönliche Einsatzbereitschaft, Disziplin und oft auch einen längeren Atem, da nicht alle Maßnahmen in kürzester Zeit durchlaufen werden können.

So sind in beinahe allen Bundesländern begabte Bewerber für die Prüfung zur Absolvierung eines Schulabschlusses zugelassen, die sich darauf in Eigenregie vorbereiten möchten. Mit der „Schulfremdenprüfung“ lassen sich alle Abschlüsse einholen und oft wird dieser Weg auch als Nichtschüler- beziehungsweise Externenprüfung bezeichnet. Im Selbststudium bereitet sich der Prüfling intensiv vor und kann dabei zusätzlich noch Kurse an geeigneten Bildungsträgern wie zum Beispiel der Volkshochschule belegen. Das hilft beim Verständnis und beim Sammeln des Stoffs, ist allerdings auch kostenpflichtig. Die Prüfung selbst gliedert sich dann in einen mündlichen und in einem schriftlichen Teil und wird von den Schulbehörden einmal im Jahr abgehalten. Auch dafür ist eine Gebühr fällig, meistens finden die Examina dann im Rahmen der normalen Prüfungen etwa für das Abitur statt. Auskunft dazu erteilt das zuständige Schulamt vor Ort.

Alexander von HumboldtDer Mensch muss das Gute und Große wollen, das Übrige hängt vom Schicksal ab.
Alexander von Humboldt (1769-1859), dt. Naturforscher u. Geograf

Wenn eine besondere Begabung vorliegt, ist darüber hinaus die Zulassung zum Studium auch ohne Abitur möglich. Vor allem künstlerische Studiengänge sind hierbei zu nennen, doch daneben eignet sich die Begabtenprüfung auch für Personen, die eine Berufsausbildung und zugleich auch schon Erfahrung im Beruf haben. Persönlichkeit und berufliche Vorleistung, was dann ganz allgemein als „Begabung“ umschrieben wird, reichen für eine Zulassung zur Prüfung aus. Auf diese müssen sich die Betreffenden ebenfalls in Eigenregie vorbereiten, in den meisten Bundesländern ist zudem ein Mindestalter von 25 Jahren vorgeschrieben.

Auch die Fachhochschulreife ist für Externe machbar. Diese Form der Nichtschülerprüfung setzt die Mittlere Reife, eine Berufsausbildung und eine zumindest dreijährige Tätigkeit im Beruf voraus. Dazu muss ein für die Fachhochschulreife passender Beruf vorliegen und eine entsprechende Prüfungsvorbereitung nachgewiesen werden. Wer sich für eine solche Variante interessiert, sollte die Zulassungsvoraussetzungen genau studieren, denn diese unterscheiden sich je nach Bundesland ganz erheblich.

Nach dem Lesen der 6 Kapitel ist es nun möglich, sich gut informiert in das Abenteuer zweiter Bildungsweg zu stürzen. Viel Spaß mit dem Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachabitur oder dem Abitur :)

Alle Kapitel in der Übersicht: