Das Nachholen eines Schulabschlusses aus dem zweiten Bildungsweg bietet zweifellos seine ganz besonderen Herausforderungen. Nicht nur, dass die Absolvierenden oft schon fest im Arbeitsleben stehen und so neben den üblichen Anforderungen im Job sich auch noch jeden Abend mit Fächern aus der Schule beschäftigen müssen, es sind in vielen Fällen zudem auch erhebliche Anfahrtswege und damit zeitliche Belastungen zu erwarten.
Natürlich ist der zweite Bildungsweg< kein Zuckerschlecken, aber er ist beileibe auch keine unlösbare Schwierigkeit! Mit der entsprechenden Vorbereitung und mit etwas Fleiß lassen sich alle Abschlüsse in den vorgegebenen Zeiten nachholen, davon zeugen jedes Jahr tausende Absolventen der betreffenden Bildungseinrichtungen.
Wo lässt sich der Abschluss nachholen?
Für jeden Schulabschluss gibt es bestimmte Voraussetzung und so stehen eine ganze Reihe von Einrichtungen zur Verfügung. Je nach Qualifikation kann allerdings ein langer Anfahrtsweg nötig sein, denn gerade höhere Abschlüsse wie die allgemeine Hochschulreife werden oft nur in größeren Städten in Abendschulen angeboten. Überhaupt sind Abendschule in vielen Fällen die erste Wahl, denn sie erlauben eine Vereinbarkeit von Weiterbildung und Beruf und sichern so auch die finanzielle Ausstattung des Absolvierenden. Im Vorfeld einer Anmeldung sind deshalb Informationen zu den einzelnen Angeboten für die Erwachsenenbildung vor Ort einzuholen.
Grundsätzlich sollte man fünf Wege unterscheiden, die allesamt zum Ziel führen, dabei jedoch zugleich von der Art des Abschlusses abhängig sind. So eignet sich der Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres nur für junge Leute, die keinen Ausbildungsplatz finden konnten und die ihren persönlichen Kenntnisstand verbessern möchten. Eine zusätzliche Prüfung führt im Rahmen dieses Verfahren zum Hauptschulabschluss. Dieser ist gleichfalls mithilfe der Berufsvorbereitenden Maßnahme erhältlich. Eine solche Maßnahme dient dem Sammeln von Kenntnissen und sie beinhaltet einen klaren Unterrichtsplan, der dann zum Abschluss führen kann.
Mich interessiert vor allem die Zukunft, denn das ist die Zeit, in der ich leben werde. – Albert Schweitzer (1875-1965), deutsch-französischer Friedensnobelpr. (1952)
In einigen Bundesländern ist zu diesem Zweck auch der Besuch einer Berufsfachschule möglich. Dort werden die Schüler für einen bestimmten Beruf qualifiziert und erhalten zudem nach einem Jahr den Hauptschulabschluss, der sich mit entsprechend guten Noten sogar noch bis zur Mittleren Reife ausbauen lässt.
Diese auch Realschulabschluss genannte Qualifikation ist zudem über eine der bereits erwähnten Abendschulen möglich und auch ganztägige Angebote dazu sind vorhanden. Das gilt ebenfalls für das Abitur beziehungsweise die Hochschulreife, wobei man immer wissen sollte, dass eine Ausbildung am Abend länger dauert als der Vollzeitunterricht.
Ein Sonderfall sind die Fernschulen, deren Angebote oft kostenpflichtig sind und die deshalb einer genaueren Prüfung bedürfen. Man sollte nicht den billigsten Anbieter auswählen und sich stets bewusst sein, dass eine Fernschule nur für Leute geeignet ist, die tatsächlich in Eigeninitiative fleißig lernen können und die sich dabei konsequent an die Vorgaben des Bildungsträgers halten.
Wann findet der Unterricht statt?
Wie beschrieben, hat man als Schüler die Wahl zwischen dem ganztägigen Unterricht, der dann in der Regel nach einem oder zwei Jahren zum Abschluss führt, und der Abendschule, die naturgemäß etwas länger dauert. Vor allem höhere Abschlüsse verlangen nach der Abendschule, denn so lassen sich Beruf und Weiterbildung harmonisch miteinander kombinieren. Meistens findet der Unterricht dann nach 18 Uhr statt und die Schulen sind bemüht, einen mit den Bedürfnissen der Schüler gut verträglichen Lehr- und Zeitplan zu entwickeln. Trotzdem reichen die Einheiten oft bis nach 22 Uhr und wer dann am nächsten Morgen um 5 Uhr aufstehen und arbeiten muss, weiß schnell um die speziellen Herausforderungen des zweiten Bildungsweges.
Ist hingegen viel Zeit vorhanden oder der Schüler wie weiter oben bereits erläutert gerade erst von der Schule, so lohnen sich die entsprechenden Ganztagsangebote. Sie sind wie gewöhnliche Schulen gestaltet und führen schneller zum Erfolg. Viele Arbeitslose, Geringverdiener oder Alleinerziehende, die am Abend zu Hause sein müssen, entscheiden sich für diesen Weg.
Wird der Abschluss hingegen an der Fernschule absolviert, sind Disziplin und klare Strukturen in der Lernplanung unablässig. Der Stoff muss schließlich in puncto Umfang und Tiefe genauso abgearbeitet werden wie in langen Schulstunden und so ähnelt die Fernschule dann oft der Abendschule! Freilich mit dem Unterschied, dass man allein am heimischen Schreibtisch und nicht in einer Klasse in einer Schule lernt.
Welche Besonderheiten gibt es?
Die einzelnen Bildungsträger verlangen für eine Anmeldung den Nachweis bestimmter Qualifikationen. Diese können etwa im Falle eines angestrebten Hauptschulabschlusses sehr gering ausfallen, während das nachträgliche Abitur schon einiges mehr verlangt. Die Schulen sind aber bestrebt, so gut wie jedem Interessierten eine Möglichkeit anzubieten und so kann es vorkommen, dass bei einer fehlenden Berufsausbildung die Zeit bei der Bundeswehr, Praktika, Auslandsaufenthalte und vieles mehr anerkannt werden. Auskunft darüber gibt immer die Schule selbst und es ist sinnvoll, sich im Vorfeld genau zu erkundigen.
Kosten werden zumindest bei öffentlichen Trägern keine erhoben, während private Schule natürlich eine entsprechende Gebühr veranschlagen. Darüber hinaus sollte man immer auch mit Kosten für Bücher, Material oder auch Benzin für die Anfahrt rechnen und so kann beispielsweise ein Taschenrechner, unverzichtbar beim Nachholen höherer Abschlüsse, weit mehr als 100 Euro kosten! Planung und Strukturierung sind deshalb sehr wichtig und ein Gespräch mit dem Schulleiter oder auch dem Amt für Ausbildungsförderung kann weiteren Aufschluss bringen.
Im nächsten Kapitel wird sich Spezialthemen gewidmet, die nicht für jeden von Interesse sind. In Kapitel 6 dreht es sich um Externen – bzw. Nichtschülerprüfungen und weiteren Sonderformen. Hier zu „Schulfremdenprüfung und Begabtenprüfung“.
Alle Kapitel in der Übersicht: